Das geltende Adelsrecht – Vergangenheit und Gegenwart

Das geltende Adelsrecht - Noble Society

    Das Adelsrecht blickt auf eine lange Geschichte zurück. Bereits seit mehr als 1500 Jahren ist das Adelsrecht mal mehr mal weniger stark ausgeprägt. Allerdings war die Entwicklung der letzten Jahrhunderte rückläufig – die starken gesellschaftlichen Veränderungen im 18. und 19. Jahrhundert sorgen für einen Bedeutungsverlust des Adels und somit auch des Adelsrechts. Nichtsdestotrotz gibt es heute noch gesetzliche Regelungen und Sonderrechte für Angehörige des Adels. Es lohnt sich somit ein Blick auf die Geschichte des Adelsrechts, das Namensrecht und die Unterschiede bei der Erlangung und Verwendung des Namenszusatzes.

    Die Historie des Adelsrechts

    Herkunft und Entwicklung des Adels

    Die Ursprünge des Adelsrechts liegen im 6. Jahrhundert nach Christus begründet. Damals schuf der fränkische König Chlodwig der Erste die sogenannte Lex Salica. Als germanisches Stammesrecht galt das Gesetz fortan für alle Angehörigen des Adels auf deutschem Boden. Das Lex Salica gehörte zum öffentlichen Recht. Zum einen existierten rechtliche Regelungen für alle Bürger, während zugleich gewisse Ausnahmetatbestände für den Adelsstand entwickelt wurden. Es erfolgte somit erstmals eine rechtliche Abgrenzung der Adeligen vom Bürgertum. Zudem gab es Vorschriften für einen Übergang in den Adelsstand. Wenn Nicht-Adelige fortan zu den Edelmänner und -frauen gehören wollten, waren die Vorschriften der Lex Salica einschlägig.

    Im späteren Verlauf der Geschichte fand eine Einteilung des Adels in unterschiedliche Klassen statt. Die Angehörigen des höheren Adels konnten zahlreiche Ausnahmeregelungen in Anspruch nehmen. Dazu gehörten ein spezielles Prozessrecht, ein besonderes Familienrecht sowie erbrechtliche Regelungen, in denen der höhere Adel anders als die Angehörigen des Bürgertums behandelt wurde.

    Selbst nach dem Inkrafttreten des Bürgerlichen Gesetzbuches im Jahr 1900 kam dem Hochadel eine Sonderrolle zu, da abweichende Regelungen in einem eigenen Adelsgesetz festgelegt waren. Ein spezielles Adelsrecht gab es somit nicht ausschließlich zu Beginn des Adelsstands. Zudem erfolgte eine finanzielle Besserstellung der Adeligen. Diese blieben von der Steuer- und Zollpflicht vollständig unberührt, sodass die Abgaben der Adeligen deutlich geringer waren. Dies trug weiterhin zur finanziellen Stärkung der Adelsschicht bei.

    Im 19. Jahrhundert existierte sogar eine eigene Behörde für den Adel und die Adelstitel. Der preußische König Friedrich Wilhelm der IV. schuf diese Behörde im Jahr 1855. Ziel dieses Vorhabens war eine bessere Betreuung der Angehörigen des Adelsstands. Das sogenannte Heroldsamt förderte die Durchsetzung des Adelsrechts. Auch das Adelsrecht war in der Historie zahlreichen Änderungen unterworfen. Den meisten Regelungen ist jedoch gemein, dass Adelige rechtlich bessergestellt und bevorzugt behandelt wurden.

    Der Sturz der Monarchie und das neue Adelsrecht

    Von bahnrechender Bedeutung für den Adelsstand und das Adelsrecht war der Sturz der Monarchie. Denn die monarchischen Staaten waren eng mit dem Adelsstand verflochten. Das salische Recht von Chlodwig dem Ersten galt grundsätzlich bis zum Ende der Monarchie und des 1. Weltkriegs. Nach 1918 trat die deutsche Reichsverfassung in Kraft. Dieser schrieb in Art. 109 fest, dass sämtliche Vorrechte und Nachteile infolge einer Privilegierung von Geburt oder Stand aufgehoben werden. Die gesetzliche Besserstellung des Adels gehörte der Vergangenheit an.

    Fortan waren die Adelstitel lediglich Zusätze zum Namen, die nicht offiziell vergeben wurden. Somit wurde der Adelstitel leichter zugänglich und übertragbar. Die adelsrechtliche Berechtigung spielte keine Rolle mehr. Heute ist es möglich, dass Sie sich einen Adelstitel kaufen und diesen fortan als Künstlernamen tragen.

    Allerdings erfolgte nach dem ersten Weltkrieg immer noch eine Prüfung durch den zuständigen Ausschuss für Adelsrechte, ob die Adelstitel korrekt geführt wurden. Dabei handelte sich jedoch um eine sonderprivatrechtliche Institution, sodass diese nicht mehr mit dem staatlichen Heroldsamt vergleichbar war. Die Entscheidungen waren zudem ausschließlich für die Mitglieder des Ausschusses bindend.

    Dennoch wird noch heute durch den Adelsrechtsausschuss geprüft, ob ein Adelstitel in der korrekten historischen Weise geführt wird. So wurde das ARA nach dem II. Weltkrieg als sonderprivatrechtliche Institution geschaffen, weshalb sie nicht mehr mit dem preußischen Heroldsamt vergleichbar ist. Der ARA prüft die Zugehörigkeit zum ‘historischen Adel’ anhand des salischen Rechts; seine Entscheidungen sind jedoch für jeden, der kein Mitglied ist, nicht bindend.

    Worin unterscheiden sich Adelstitel, Adelsprädikat und Prädikatstitel?

    Unsere Titel - Noble Society

    Neben dem Adelstitel tauchen gegenwärtig häufig auch die Begriffe Adelsprädikat und Prädikatstitel auf. Dabei bezeichnet der Adelstitel die gesellschaftliche Stellung seines Trägers. So war der Adelstitel auch in der Weimarer Verfassung noch für die Ermittlung des jeweiligen protokollarischen Ranges wichtig. In diesem Rangsystem war der Kaiser der höchste Rang, gefolgt von König, Herzog, Fürst, Baron, Graf, Freiherr, Ritter, Edler und Junker als unterstem Rang.

    Dabei waren jedem dieser Adelstitel unterschiedliche Anredeformen zugeordnet. Diese werden als Adelsprädikat bezeichnet und erforderten zum Beispiel die Anrede eines Herzoges als königliche Hoheit, während in den untergeordneten Rängen Grafen lediglich als Hoheit oder Freiherren lediglich als Hochwohlgebohrene betitelt wurden. Schließlich trifft man das Adelsprädikat heute regelmäßig bei Namen in allen Gesellschaftsschichten an. Dahinter verbirgt sich der Namenszusatz, der einst Adlige als solche gekennzeichnet hat. Hier gibt es vor allem das ‘von’ als Herkunftsbezeichnung oder das ‘zu’, das einen Wohnsitzwechsel – beispielsweise ‘von Weißenfels zu Schwarzfels’, bezeichnet. Denkbar ist jedoch auch die Kombination ‘von und zu’, mit dem der Uradel seinen jahrelangen Stammsitz kenntlichen gemacht hat.

    Adelsprädikate im Namensrecht

    Heute ist das Adelsprädikat nur noch den Regelungen des Namensrechtes unterworfen. Daher ist es auch einfacher, einen adligen Namen auf verschiedenen Wegen zu erhalten.

    Hier kommt es regelmäßig zum Erwerb eines Adelsprädikates durch – eheliche oder nichteheliche – Geburt sowie durch Namensänderungen, die in Folge einer Eheschließung oder Adoption erfolgen. Dabei sind viele Kombinationen denkbar – so ist es auch möglich, dass eine Frau das Adelsprädikat als Namensbestandteil ihres Ehemannes erwirbt und dieses bei einer Scheidung und erneuten Eheschließlung an einen Dritten weitergibt. Der Erwerb eines Adelsprädikates durch die reine Beantragung einer Namensänderung ist regelmäßig jedoch nicht möglich. Denn eine solche ist nur unter strengen Voraussetzungen möglich, wobei eine psychische Belastung des Namensträgers aufgrund des Namens nachgewiesen werden muss. Die Nichtadligkeit eines Namens dürfte diese Kriterien praktisch jedoch nicht erfüllen.

    Unterschiede zwischen Adelstitel, Prädikatstitel und Adelsprädikat

    Baron und Baronin - Noble Society

    Bei einem Blick auf das Adelsrecht tauchen unterschiedliche Begriffe auf. Der Adelstitel, Prädikatstitel und das Adelsprädikat beschreiben einen Teil des Adelsstands. Doch sind die Begriffe Synonyme oder gibt es Unterschiede?

    Der Adelstitel beschreibt grundsätzlich die Stellung des Edelmanns in der Gesellschaft. Es handelt sich um eine genaue Bezeichnung der gesellschaftlichen Stellung. Selbst in der Weimarer Verfassung war der Adelstitel noch bedeutsam, um den jeweiligen Rang zu ermitteln. Der Kaiser stand oben auf der Rangliste, ihm folgten König, Herzog, Fürst, Baron und Co.

    Je nach Adelstitel herrschte eine unterschiedliche Anrede vor. Diese Anrede wurde als Adelsprädikat bezeichnet. Beispielsweise wurden Herzöge als königliche Hoheit angesprochen. Während der Adelstitel den gesellschaftlichen Stand beschreibt, ist das Adelsprädikat die jeweilige Anredeform. Das Gleiche gilt für den Prädikatstitel. Selbst heute gibt es das Adelsprädikat in zahlreichen Namen unabhängig von der heutigen Gesellschaftsschicht. Insbesondere die Zusätze “von” oder “zu” kennzeichnen, den Ursprung des Namens im Adelsrecht und stellen einen derartigen Prädikatstitel dar.

    Adelsprädikate und das Namensrecht

    Heutzutage spielt das Adelsprädikat im rechtlichen Kontext immer noch eine wichtige Rolle. Allerdings gibt es kein spezielles Adelsrecht mehr. Vielmehr unterliegt das Adelsprädikat dem Namensrecht. Somit ist es für Sie einfacher, einen adeligen Namen zu erhalten und im Anschluss auch zu tragen.

    Der Erwerbung des Adelsprädikats ist auf unterschiedliche Weisen denkbar. Gängig sind der Erwerb des Namenszusatzes via Geburt, Namensänderungen, Heirat oder Adoption. Allerdings gibt es zudem zahlreiche Kombinationen und Einzelfälle. Allerdings können Sie in der Regel das Adelsprädikat nicht ausschließlich mit einem Antrag erwerben. Dies ist nur unter sehr strengen Voraussetzungen zulässig. Eine psychische Belastung ist erforderlich, sodass der Namenszusatz für Ihre geistige Gesundheit zwingend notwendig sein muss. Ein derartiger Nachweis nur aufgrund eines nichtadeligen Namens fällt wohl schwer. Nichtsdestotrotz ist es für Sie gut möglich, ein Adelsprädikat zu erwerben und mit einem Adelstitel hausieren zu gehen.

    Adelstitel erwerben durch Heirat, Geburt und Adoption

    Wie werde ich ein Adeliger? Was bedeutet die Zugehörigkeit zum Adelsstand? Grundsätzlich genügt ein Adelsprädikat nicht aus, um Adeliger zu werden. Die reinen Prädikate “von” und “zu” entscheiden nicht über Zugehörigkeit zum Adel und ersten Eindruck. Vielmehr muss ein echter Adelstitel her, um in den Adelsstand gehoben zu werden.

    Heute ist der Erwerb eines klassischen Adelstitels und Eintritt in den Adelsstand nur für Frauen leicht möglich, die durch Heirat den Adelstitel erwerben. Bei einer Scheidung geht der Titel jedoch ebenso schnell wieder verloren. Zudem ist die Weitergabe des Titels durch die Frau an ihre Kinder oder den nächsten Mann nicht erlaubt. Lediglich eheliche Kinder gelten als Adlige und können somit in den Adelsstand aufsteigen. Die Adoption stellt jedoch eine weitere Möglichkeit dar, um wirklich in den Adelsstand zugegangen.

    Adelstitel kaufen – Edel durch Kauf

    Ist der Kauf eines Adelstitels möglich? Kann man wirklich durch ein großes Vermögen ein echter Adeliger werden? Wer in den Adelsstand eintreten und einen echten Adelstitel tragen möchte, kann die Wege der Heirat oder Adoption nutzen. Teilweise kommt es vor, dass eine Adoption aufgrund hoher Kaufsummen erfolgt. Ein prominentes Beispiel ist Prinz Marcus von Anhalt, der sich adoptieren ließ und somit einen Adelstitel bekam. Allerdings stellt der Kauf einer Adoption ein großes Risiko dar. Dieser ist grundsätzlich sittenwidrig, sodass sämtliche getroffenen Vereinbarungen nichtig sind.

    Eine sinnvolle Alternative ist somit der Kauf eines Adelstitels bei uns. Diesen dürfen Sie gleich einem Adelstitel führen und wie eine Art Künstlernamen nutzen. Dabei sind der Verwendung keine Grenzen gesetzt – das Zeichnen von Verträgen oder das Buchen von Hotelzimmern ist gleichermaßen unter Ihrem neuen Adelstitel zulässig. Zudem gibt es eine authentische Ernennungsurkunde und ein eigenes Wappen – ganz ohne Risiko.

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