Namensänderung

Adelstitel kaufen Namensänderung

    Der Adelstitel und das Namensrecht

    Für viele neuen Adelige ist der Kauf eines Adelstitels nur der erste Schritt. Langfristig soll der Adelstitel nicht nur auf Visitenkarte und Co. stehen – auch im eigenen Ausweis macht sich ein Adelstitel schließlich ganz gut. Allerdings ist der Kauf eines Adelstitels deutlich einfacher als die Eintragung in den Ausweis. Das deutsche Namensrecht macht Ihnen da einen Strich durch die Rechnung.

    Das Namensrecht in Deutschland

    In Deutschland umfasst das Namensrecht eine Vielzahl an Reglungen, die die Führung eines Namens regeln. Das Namensrecht regelt, welchen Namen Sie führen dürfen und unter welchen Voraussetzungen die Änderung des bürgerlichen oder öffentlich-rechtlichen Namens möglich ist. Darüber hinaus umfasst das Namensrecht auch das Recht, andere Personen vom unbefugten Gebrauch des Namens auszuschließen.

    Das Recht aus einem Namen bedeutet, dass nur Sie dazu berechtigt sind, diesen Namen zu führen. Dabei handelt es sich um ein absolutes Recht, das eine Ausprägung des grundgesetzlichen Persönlichkeitsrechts darstellt. Das deutsche Namensrecht ist im Bürgerlichen Gesetzbuch konkretisiert. Wenn Sie sich für einen Adelstitel interessieren, ist das Namensrecht von Bedeutung.

    Rechtlich einwandfreie Führung des Adelstitels

    Trotz der rechtlichen Regelung des Namensrechts ist der Kauf eines Adelstitels keinesfalls verboten oder illegal. Vielmehr handelt es sich beim Adelstitel in Deutschland um einen Künstlertitel. Der Kauf eines Künstlertitels ist erlaubt. Zudem dürfen Sie einen Künstlernamen anstelle Ihres eigentlichen Namens verwenden.

    Bei der Mehrheit der Künstlernamen handelt es sich um reine Phantasiegebilde. Fußballer, die unter einem Pseudonym auftreten, oder Künstler, die ihre Bilder unter einem fiktiven Namen zeichnen, sind nur wenige Beispiele. Falls Sie einen Adelstitel wollen, entscheiden Sie sich für ein Aristonym. Mit dem adeligen Künstlernamen werten Sie sich und Ihren bürgerlichen Namen auf.

    Künstlernamen sind ebenfalls namenrechtlich geschützt. Bei der Wahl des adeligen Namens gelten die Persönlichkeitsrechte anderer Personen als Einschränkung. Darüber hinaus sind Sie frei, sich einen Künstlernamen Ihrer Wahl zuzulegen. Dem Weg in den Adel steht somit nichts mehr im Weg. Übrigens ist die Eintragung des Adelstitels in einigen europäischen Ländern problemlos möglich. Selbst in Deutschland können Sie den Adelstitel in Ihren Personalausweis eintragen lassen, sofern Sie diesen wie Ihren richtigen Namen im Alltag verwenden.

    Die rechtliche Lage in Australien, Großbritannien und den USA

    Viele Adelige stammen aus dem englischen Sprachraum. Deshalb ist es für Sie vielleicht von Interesse, wie es mit dem Namensrecht dort aussieht. Ganz gleich, ob USA, Großbritannien oder Australien – die staatliche Bevormundung im Sinne des Namensrechts existiert nicht. Im englischen Sprachraum sind Sie bei der Wahl des Namens frei. Sie können den Namen wählen, ändern oder führen – ganz nach Ihrem persönlichen Belieben.

    Nach der Wahl des Namens erstellen Sie sich ein sogenanntes Deed Poll. Damit machen Sie sich auf dem Weg zur Bank, Ihren Vertragspartnern und Co. Fortan können Sie Ihre Konten, Kreditkarten, Ausweise und Mitgliedschaften in Ihrem neuen Namen führen. Das Deed Poll macht’s möglich.

    Das Deed Poll ist ein Nachweis für die Namensänderung. Dieses Dokument wird auch als Deed of Change of the Name bezeichnet. Das Dokument wird nicht von den offiziellen Stellen eines Landes ausgestellt. Vielmehr können Sie das Dokument selbst erstellen, dabei muss dies nur den formellen Anforderungen genügen, um Ihren Namen zu ändern.

    Das englische Namensrecht fußt auf dem sogenannten Common Law, das anders als im römisch-germanischen Recht keinen öffentlichen Beschränkungen unterliegt. Im englischen Recht finden Sie die liberalsten Regelungen Europas, was das Namensrecht angeht. Wer unbedingt seinen Adelstitel in den Pass eintragen lassen möchte, hat im englischen Sprachraum die besten Chancen. Ohne großen Aufwand wird Ihr Adelstitel zu Ihrem neuen Legal Name.

    Beim Legal Name handelt es sich im Common Law, um den Namen, der von einer Person tatsächlich benutzt wird. Die Personen können den Namen frei nach ihrem Willen ändern und nutzen. Inhaltliche Beschränkungen gibt es keine, sofern Sie keine betrügerischen Absichten verfolgen. Einen kleinen Haken gibt es jedoch – nur als Einwohner des Sprachraums können Sie Ihren Namen ändern. Zudem wird die Namensänderung nicht in Deutschland anerkannt – dafür aber in weiten Teilen der Welt.

    Nichtsdestotrotz ist das Führen eines Adelstitels immer möglich – wenn es nicht gleich die Eintragung in den Pass sein soll, können Sie überall als Adeliger auftreten.

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