Rang im Adel

Rang im Adel - Adelstitel kaufen

    Der Einfluss des Adels war schonmal größer. Nichtsdestotrotz haben der Adelstitel und Adelsrang immer noch einen klangvollen Glanz. Das Interesse am Adel ist ungebrochen groß. In den Klatschblättern füllen Adelige ganze Seiten mit ihrem Treiben. Doch was für Adelstitel gibt es eigentlich? Wie hat sich der Adel im Laufe der Zeit entwickelt? Wie sieht die Rangfolge des Adels aus?

    Die Entwicklung des Adels im Laufe der Zeit

    Baron im Angelsächsischen England

    Im Mittelalter war der Adel die führende Gesellschaftsschicht. Angeführt vom König organisierten die Adeligen den gesamten Staat. Je höher der Rang des Adels war, desto höher war dessen soziale Einstufung und Bedeutung. Zudem gab es beträchtliche Unterschiede zwischen dem Hoch- und Niederadel. Der Hochadel wurde geprägt von König und Kaiser sowie den Fürsten. Die Angehörigen des Hochadels kümmerten sich um die Aufgaben der Regierung, während der Niederadel lediglich privilegiert war. Der Niederadel zahlte keinerlei Steuern im Mittelalter und konnte Karriere im Staat machen. Im Vergleich zum gemeinen Volk und Bürgertum. hatte der Adel mehr gesellschaftliche Anteilnahme, Mitbestimmung im kulturellen Leben und eine gewisse Machtstellung.

    Im Mittelalter litt die Machtstellung des Adels. Im Laufe der Zeit gewann das Bürgertum zunehmend wirtschaftlichen und auch politischen Einfluss. Die französische Revolution war dann das Anfang vom Ende der adeligen Vorherrschaft. In Deutschland war bereits 1806 das Ende des Heiligen Römischen Reichs Deutscher Nation ein Schritt in Richtung Entmachtung des Adels. Diese dauerte über ein Jahrhundert. 1918 fand dann die Absetzung des deutschen Kaisers statt. Der Ausruf der Weimarer Republik und die Verabschiedung der Reichsverfassung bedeuteten, dass der Adel seine Vorrechte verlor. Der Adelstitel war fortan nur noch ein Teil des Namens. Der Namenszusatz bedeutete fortan keine Macht mehr.

    Die verschiedenen Ränge

    Zahlreiche Adelstitel machen den Überblick für den Laien häufig schwer. Im folgenden Beitrag finden Sie eine Aufstellung sämtlicher Adelstitel aus Europa. Diese reicht vom Mittelalter bis zur Neuzeit. In den Ausführungen sind auch Informationen über Prädikatstitel und Adelsprädikat enthalten. Die Auflistung erfolgt in absteigender Reihenfolge. Denn vom Kaiser bis zum Edelmann gibt es zahlreiche Adelstitel.

    Kaiser / Zar

    Beim höchsten adeligen Herrschertitel handelt es sich um den Kaiser. Dieser wurde im russischen als Zar bezeichnet, weibliche Herrscher in Russland hießen Zariza. Die Nachkommen eines Zaren tragen den Titel Prinz oder Prinzessin. Anders sieht dies bei den russischen Zaren aus. Hier heißt der Son Zarewitsch und die Tochter Zarewa. Ebenfalls gängig sind die Bezeichnungen Großfürst oder Großfürstin für die Nachkommen eines Zaren.

    Die Ansprache des Kaisers erfolgt mit “Kaiserliche Majestät”. Nachkommen werden als Kaiserliche Hoheit bezeichnet.

    König

    Nach dem Kaiser folgt der König. Beim König handelt es sich um den zweithöchsten Adelstitel in der adeligen Rangfolge. Der König oder die Königin sind die höchsten Würdenträger in einer Monarchie. Neben der Rolle als gesetzgebende Gewalt kümmert sich der König auch um Rechtsprechung und Entscheidungen der Exekutive. Der adelige König vereint somit alle staatlichen Gewalten.

    Die Nachkommen des Königs und der der Königin werden ebenfalls als Prinz und Prinzessin bezeichnet. Wenn Untergebene den König direkt ansprechen, erfolgt dies mit “Königliche Majestät”. Der Prinz und Prinzessin sind auch hier die “Königliche Hoheit”.

    Erzherzog

    Beim Erzherzog handelt es sich um einen Adelstitel, der den Herrschern eines Erzherzogtums zustand. Dies waren insbesondere die Angehörigen der Habsburger oder des Erzherzogtums Österreich. Die Nachkommen der Häuser galten ebenfalls als Erzherzöge. Die Ansprache änderte sich im Laufe der Jahre. Zunächst erfolgte die Anrede mit Durchlauchtigste/r, während später der Prädikatstitel ebenfalls Kaiserliche oder Königliche Hoheit war.

    Großherzog

    Ein weiterer Herzog war der sogenannte Großherzog. Dieser Adelstitel stand denjenigen Fürsten zu, dessen Rang sich zwischen dem Herzog und dem jeweiligen König befand. Der Großherzog hatte somit weniger Macht als der König, aber zumeist mehr Einfluss als ein herkömmlicher Herzog. Die Nachkommen galten häufig auch hier als Prinz und Prinzessin. Ebenfalls verbreitet war die Ansprache der Kinder als Erbgroßherzog bzw. Erbgroßherzogin. Die Anrede “Allerdurchlauchigste/r” war als Prädikatstitel Usus. In bestimmten Großherzogtümern wie Hessen, Luxemburg oder Baden wurde eine andere Ansprache präferiert. Der Großherzog war hier die Königliche Hoheit.

    Kurfürst

    Der Kurfürst war im Heiligen Römischen Reich der ranghöchste Fürst. Allein die Kurfürsten hatten die Berechtigung und Ermächtigung, die Wahl des römisch-deutschen Königs im 13. Jahrhundert zu entscheiden. Der Kurfürst konnte zudem unterschiedliche Adelstitel tragen. Kurfürsten waren beispielsweise Landgrafen, Erzbischöfe oder sogar Könige. Die erste Zusammensetzung des Wahlausschusses eines Königs bestand aus sieben Kurfürsten. Vier von ihnen kam die Adelsehre aus weltlicher Sicht zuteil, während drei Kurfürsten geistlichen Ursprungs waren. Im 17. Jahrhunderte vergrößerte sich die Anzahl auf nunmehr neun Kurfürsten. Später bestand das sogenannte Kurfürstenkolleg, das zur Wahl des Königs zusammenkam, sogar aus zehn Mitgliedern.

    Nach der Auflösung des Heiligen Römischen Reichs durch Napoleon, gab es nur noch einen Kurfürsten. Lediglich Hessen-Kassel blieb Kurfürstentum. Rechtlich stand der Kurfürst fortan mit dem Landgrafen auf einer Ebene. Die Anrede für einen Kurfürsten war im Laufe der Zeit Durchlauchigste/r oder Königliche Hoheit. Demgegenüber hießen die Kinder Kurprinz und Kurprinzessin.

    Herzog

    Die Entstehung des Adelstitels Herzogs liegt in der germanischen Geschichte begründet. Der Herzog war der germanische Heerführer. Im Laufe der Zeit wurde der Herzog zu einem königlichen Amtsträger, dem allen voran militärische Aufgaben oblagen. Die Anrede des regierenden Herzogs erfolgte mit “Königliche Hoheit”: Nach Auflösung des Heiligen Römischen Reichs Deutscher Nation verloren die Herzöge ihre Herrschaftsrechte. Fortan waren die Herzöge schlichtweg Standesherren und wurden mit “Durchlaucht” angesprochen.

    Landgraf

    Der Landgraf ist ein Adelstitel, der ausschließlich im deutschsprachigen Raum vorkommt. Insbesondere in Thüringen und Hessen gab es einige Landgrafen. 1803 wurde der hessische Landgraf zum Kurfürsten erhöben. Die Landgrafen waren dem Rang des Herzogs gleichgestellt. Die Nachkommen sind der Prinz und die Prinzessin. Einzig und allein der letzte Landgraf von Hessen-Homburg wurde als Königliche Hoheit bezeichnet. Bei allen anderen Landgrafen galten die Prädikatstitel Hoheit und Durchlaucht.

    Pfalzgraf

    Dem Pfalzgraf oblag in der Geschichte die Aufgabe, den König und Kaiser bei der Verwaltung zu unterstützen. Der Pfalzgraf hatte den Vorsitz des Gerichts am königlichen Hof inne. Bittsteller mussten zum Pfalzgraf kommen und ihm ihre Anliegen vortragen. In jedem Herzogtum gab es zunächst einen Pfalzgrafen. Später gab es nur noch den Pfalzgraf bei Rhein, da die meisten Grafschaften im Laufe der Jahre einem großen Fürstentum zugewiesen wurden. Die Nachkommen galten auch hier als Prinz und Prinzessin. Die Anrede für den Pfalzgrafen lautete normalerweise “Durchlaucht”. Ausnahmsweise wurde der Kurfürst von Sachen als Pfalzgraf als “Königliche Hoheit” angesprochen.

    Markgraf

    Bis zum Ende des 11. Jahrhunderts wurden die Adeligen im Grenzraum des Reichs als Markgraf bezeichnet. Diese Führungsrolle wurde nicht näher ausgestaltet. Im Heiligen Römischen Reich gab es für den Adelstitel keinen geografischen Bezug mehr. Vielmehr stand der Adelstitel des Markgrafen für einen Rang innerhalb der Reichsfürsten Rangordnung. Der Markgraf war dem Rang des Herzogs im Mittelalter gleichgestellt. Nicht an jedem Ort war das Ansehen gleich groß. In vielen Ländern gehörte der Markgraf zum niederen Adel an. Eine Herrschaftsfunktion gab es für den Markgrafen nicht. Die Anrede schwankte von “Durchlaucht” zu “Erlaucht”: Die Nachkommen sind auch beim niederen Adel der Prinz und die Prinzessin.

    Fürst

    Der Fürst war der Herrscher über verschiedene Ländereien. Wenn das Land als Fürstentum ausgewiesen war, regierten die Fürsten über Grund und Boden. Die Anrede der Fürsten war “Hochfürstliche Durchlaucht”. Wenige Fürsten besaßen die besondere Ehre als Hoheit angesprochen zu werden. Die Erbprinzen und Erbprinzessin waren die Nachkommen der Fürsten. Teilweise wurde der Titel des Fürsten in der Geschichte auch nur ehrenhalber verlieren. Dann gingen keine Herrschafts- und Machtrechte mit dem Titel einher. Vielmehr gehörte der Inhaber des Adelstitels bei diesem Rang nicht zum Hochadel. Otto Fürst von Bismarck ist wohl der bekannteste seiner Art.

    Freiherr / Baron

    Auf der untersten Stufe des sogenannten Titular-Adels befinden sich der Freiherr und Baron. Darunter gibt es nur noch die Adeligen, bei denen es lediglich ein Adelsprädikat wie “von” oder “zu”, aber keinen Adelstitel gibt. Gleichgestellt sind der Freiherr und der Baron. Die männlichen Nachkommen führen den Titel weiter, während die weiblichen Nachkommen als Baronesse oder Freiin gelten. Die Angehörigen werden mit Hochgeboren angesprochen, was den edlen Stand des Adels entspricht.

    Ritter / Edler / Herr von / Frau von / Landmann von

    Ganz unten in der Rangfolge befinden sich die Ritter, Edler, Herr von, Frau von und Landmann von. Um zum Ritter geschlagen zu werden, mussten die Anwärter zahlreiche Kriterien erfüllen. Ab dem 19. Jahrhundert gehörten die Ritter dann zu einem eigenen Adelsstand. Wer zum Ritter geschlagen wurde, bekam einen Adelstitel.

    Demgegenüber war die Anrede “Edler” kein Adelstitel, sondern lediglich ein Adelsprädikat. Dies galt für die gesamte Familie – sowohl Eltern als auch Nachkommen wurde als Edler/Edle bezeichnet. In der Rangfolge befindet sich der Edle unter dem geschlagenen Ritter.

    Der “Herr” war früher die Standesbezeichnung. Herr von oder Frau von galten als edle Bezeichnungen. Demgegenüber wurde der untitulierte Adel in einem Land als Landmann bezeichnet. Sämtliche niederen Adelstitel wurden als Hochwohlgeboren angesprochen.

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