Wer an den Adel denkt, hat immer auch ein Familienwappen vor Augen. Wenn Sie bei uns einen Adelstitel erwerben, bekommen Sie ein eigenes Wappen hinzu. Das einzigartige Familienwappen Ihrer adeligen Familie wurde von uns eigens für den jeweiligen Adelstitel konzipiert. Fortan sind Sie nicht nur zum ersten Mal im Leben adelig, darüber hinaus verfügen Sie wahrscheinlich auch erstmals über ein eigenes Familienwappen.
Ein Adelstitel? Nicht ohne ihr individuelles Wappen!
Wer an den Adel denkt, hat immer auch ein Familienwappen vor Augen. Wenn Sie bei uns einen Adelstitel erwerben, bekommen Sie ein eigenes Wappen hinzu. Das einzigartige Familienwappen Ihrer adeligen Familie wurde von uns eigens für den jeweiligen Adelstitel konzipiert. Fortan sind Sie nicht nur zum ersten Mal im Leben adelig, darüber hinaus verfügen Sie wahrscheinlich auch erstmals über ein eigenes Familienwappen.
Das Familienwappen beschreibt im allgemeinen Sprachgebrauch ein Wappen, das Personen und Familien führen. Nach dem deutschen Gewohnheitsrecht bekommen Familienwappen immer nur die Neugeborenen einer Familie. Ein Familienwappen zeigt die Zusammengehörigkeit einer Familie. Nach der Geburt bekommen sowohl weibliche als auch männliche Nachkommen das Wappen überreicht. Solange die Kinder den Namen der Familie tragen, gehört ihnen auch das Familienwappen. Sofern durch Heirat ein anderer Namen gewählt wird, ist die Zeit des Familienwappens vorbei. Als Gewohnheitsrecht ist das Wappenrecht im Allgemeinen und das Familienwappen im Besonderen geschützt – dies gilt bereits aufgrund der Nähe zum grundgesetzlich geschützten Namensrecht.
Allerdings kommt nicht jedem Wappen die schützende Wirkung des Gesetzes zu. Unter dem Schutz des Gesetzes stehen nur diejenigen Familienwappen, die bestimmte Voraussetzungen erfüllen. Zum einen bedarf es einer individuellen Unterscheidungskraft, woraus eine Eignung zur Kennzeichnung resultiert. Ein Familienwappen muss klar einer Familie zuzuordnen sein. In den umfassenden privatrechtlichen Schutz kommen sowohl die Wappen juristischer Personen als auch die Familienwappen natürlicher Personen. Während bei den Privatpersonen das gewohnheitsrechtliche Wappenrecht gilt, ist für Unternehmen das gesetzlich geregelte Markenrecht einschlägig.
Die künstlerische freien Gestaltung des Wappens unterfällt dem Urheberrecht. Ein Wappen hat die Form eines Schildes, angelehnt an das Schild aus dem Mittelalter, das dem Schutz der Personen diente. Hieraus ergibt sich die Bedeutung des Familienwappens als symbolischer Schutz der Familie vor allem Schlechtem. Einige Familienwappen belegen die Erhebung in den Adelsstand. So ist es Usus, dass eigentlich jeder Adelige im Zuge der Nobilitierung über ein eigenes Familienwappen verfügt. Während in der früheren Zeit die Wappen häufig sehr aufwändig und reichhaltig verziert waren, sind Familienwappen der Moderne tendenziell freier und hinsichtlich der Formen reduziert. Sie können also gespannt sein, welches Familienwappen auf Sie wartet, wenn sie sich für einen Adelstitel entscheiden.
Die Geschichte der Wappen
Das Wappen stammt aus dem Mittelalter. Ursprünglich galt das Wappen als Abzeichen auf einem Schild. Wenn die Ritter und Adeligen in den Kampf zogen, konnte jeder sehen, zu welcher Familie diese gehörten. Dabei entstanden die klassischen Wappen während der Kreuzzüge im 12. Jahrhundert. Aufgrund der schweren und geschlossenen Rüstungen war es für die großen Heere kaum möglich, Freund und Feind zu unterscheiden. Solange der Adelige das Schwert mit Wappen in der Hand hielt, war eine Zuordnung ohne Probleme möglich. Dabei befanden sich die Wappen der Geschlechter, Familien und ganzer Nationen nicht nur auf dem Schild. Auch der Helm war symboltragend.
Im Laufe der Jahrzehnte und Jahrhunderte entwickelten sich die Wappen mitsamt ihrer Bedeutung immer weiter. Die Entwicklung des Turnierwesens führte dazu, dass die Heraldik immer bedeutsamer wurde. Denn die Liebhaber der Wappenkunde machten es sich zur Aufgaben, die farblich verschiedenen und symbolreichen Wappen zu identifizieren und neue Wappen zu kreieren.
Individueller Wappen zum Adelstitel
Wenn Sie sich für einen Adelstitel interessieren, bekommen Sie auch gleich ein Familienwappen. Das Wappen gehört Ihnen ganz alleine. Mit speziellen Zeichen erfolgt eine Individualisierung. Wenn Sie neben Adelstitel auch noch ein Wappen tragen, ist der erste Eindruck geglückt – das Auftreten als Adeliger gelingt fortan problemlos. Bei uns liegt zu allen Titeln eine Vektordatei vor. Wir besitzen die Vektordatei im CDR-Format, die wir Ihnen auf Wunsch gerne zukommen lassen. Falls dann Änderungen an Ihrem neuen Wappen gewünscht sind, ist dies für einen Grafiker kein Problem.
Äußern Sie einfach Ihre Wünsche und lassen Sie sich Ihr Familienwappen ganz nach Ihrem Belieben gestalten!
Natürlich können Sie auch direkt unsere Hilfe in Anspruch nehmen. Denn seit 1999 haben wir nicht nur unzählige Adelstitel verkauft, sondern auch zahlreiche Wappen kreiert und individuelle Änderungen vorgenommen. Falls Sie Farben, Symbole oder Tiere wechseln wollen, ist dies problemlos möglich. In Zusammenarbeit mit unserem externen Grafiker Herr Tomala bleibt kein Wunsch unerfüllt. Es kommen bei Änderungen weitere Kosten auf Sie zu. Nach einem unverbindlichen Angebot durch unseren Grafiker können Sie selbst entscheiden, ob Sie Ihr Wappen verändern wollen. Die Kontaktdaten des Grafikers geben wir ihnen auf Anfrage.