Shogun kara Taishi

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Shōgun, in etwa “großer General“, war vom 12. Jahrhundert bis 1867 ein japanischer Militärtitel für Anführer aus dem Kriegeradel der Samurai.

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Beschreibung

Shogun

Shōgun, in etwa „Barbaren unterwerfender großer General“/„Generalissimus“) war vom 12. Jahrhundert bis 1867 ein japanischer Militärtitel für Anführer aus dem Kriegeradel der Samurai. Ursprünglich entsprach ein Shōgun ungefähr einem europäischen Herzog und wurde nur zeitweilig in Notfällen im Kampf gegen die Emishi auf diese mit besonderen Vollmachten versehene Position berufen. Minamoto Yoritomo gelang es dann nach dem Ende der Heian-Zeit, sich diesen Titel 1192 vom Kaiser erblich übertragen zu lassen.

Das Shōgunat bezeichnete zunächst nur den Haushalt, später auch den Verwaltungsapparat des Shōgun. Im Japanischen bezeichnete es sich selbst als kōgi ( wörtl. offizielle Angelegenheiten, also „Zentralregierung“); ab dem 19. Jahrhundert wurde es als Abgrenzung vom zunehmend als souverän angesehenen Kaiserhof als bakufu (wörtl. Zeltregierung im Sinne von „Militärregierung“) bezeichnet. Das bakufu blieb das dominierende politische Zentrum des Landes, bis es nach der Niederlage des Tokugawashogunats im Boshin-Krieg im Laufe der Meiji-Restauration 1868 mitsamt dem bis dahin bestehenden Ständestaat abgeschafft wurde.

Japanischer Adel

Bis ins 5. Jahrhundert n. Chr. war der Adel in Japan nur ein lockerer Verband von bodenbeherrschenden Sippen. Im 6. Jahrhundert erteilte die kaiserliche Zentralmacht des Tennō erbliche Standestitel an einige der Sippenoberhäupter. Die tatsächliche Befehlsgewalt der Sippenoberhäupter wurde damit staatlich delegiert und legitimiert.

Im 7. Jahrhundert wurde im Zuge der Einsetzung des stark chinesisch beeinflussten Ritsuryō-Systems das Adelskriterium der Geburt durch die Verwaltungsfähigkeit ersetzt. Durch Landesgesetz aus dem Jahre 701 wurde der Geburtsadel durch einen Verdienstadel von Zivilbeamten (Kuge) ersetzt. Unter der Leitung dieses Verdienstadels, der sich zunehmend in der Hauptstadt Heian-kyō (heute Kyōto) konzentrierte, verdrängten Verbände von bodenständigen Kriegern und Landgutsverwaltern aus den Provinzen den Zivil-Adel bis ca. 1200 zunehmend von der Macht. Es regierte dann der sogenannte Schwert-Adel (Buke, speziell Samurai, Daimyō, Shōgun) in Japan bis 1868. Dem Tennō blieben lediglich oberpriesterliche, kulturwahrende und legitimierende Aufgaben. 1884 in der Meiji-Restauration durch die (oder zumindest im Namen der) Kaisermacht wurden Zivil-Adel und Schwert-Adel zu einem Einheitsadel (Kazoku) zusammengefasst, der Samurai-Stand als solcher abgeschafft. Durch das Gesetz vom 7. Juli 1884 wurde der Adel nach dem britischen Peerage-System in fünf Klassen abgestuft, jedoch chinesische Titel dafür verwendet. Im Gegensatz zu der in China geltenden Regel war er unbegrenzt erblich nach dem Grundsatz der Erstgeburt, so dass die jüngeren Söhne eines betitelten Adligen zeitlebens und der Erbsohn bei Lebzeiten des Vaters ohne Adelsprädikat waren. Nach dem Zweiten Weltkrieg wurde der Adel als Institution durch die Verfassung von 1946 beseitigt. Lediglich die kaiserliche Familie selbst blieb bestehen.